Auswahlverfahren

Das LUX-Auswahlgremium setzt sich aus europäischen Filmschaffenden zusammen, die die fünf für den LUX-Publikumspreis nominierten Filme aus einer breiten Palette von Filmen auswählen, die für den Europäischen Filmpreis eingereicht wurden. Jedes Mitglied der Auswahljury kann zwei Filme vorschlagen, die für die Nominierung in Betracht kommen. 

Das LUX-Auswahlgremium kam am 28. Juni 2023 in Brüssel zusammen und wählte nach eingehender Diskussion fünf Filme für den LUX-Publikumspreis aus. Um welche Filme es sich dabei handelt, wurde am 1. September 2023 bei den Internationalen Filmfestspielen von Venedig in Anwesenheit von Mitgliedern des Europäischen Parlaments, Zuschauern, Filmemachern und Filmschaffenden bekannt gegeben.

Kriterien für Wettbewerbsfilme 2024

Um für den LUX-Publikumsfilmpreis infrage zu kommen, müssen Filme folgende Kriterien erfüllen:

Allgemein:

  • Auszeichnung mit einem Preis oder erhebliche Beachtung bei einem großen Festival
  • Verkauf der Rechte oder Kinostart in mindestens fünf EU-Mitgliedstaaten (bzw. bei Filmen, die am Filmfestival von Cannes teilnahmen, Verkauf der Rechte in mindestens einem EU-Mitgliedstaat)
  • Erste offizielle und öffentliche Vorführung auf einem Festival, im Kino oder online zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 28. Mai 2023

Themen:

  • Die Filme müssen die Vielfalt der in Europa intensiv diskutierten aktuellen Themen veranschaulichen und einem breiten und vielfältigen europäischen Publikum zugänglich sein.
  • Die Filme müssen eine Vielzahl von Themen behandeln und die Diskussion über das tägliche Leben in Europa und die Zukunft Europas in der Öffentlichkeit anregen und voranbringen. In Bezug auf Stimmungen, Themen und Genres ist Vielfalt gefragt.
  • Die Filme müssen durch ihre Themen und Figuren Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion erfolgreich darstellen.

Geografische Herkunft der Produktion:
Die Filme müssen in Ländern hergestellt oder koproduziert worden sein, die für das Programm Kreatives Europa – Unterprogramm MEDIA in Frage kommen (EU-Mitgliedstaaten, Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Island, Kosovo, Moldau, Montenegro, Norwegen, Nordmazedonien, Serbien und Ukraine).

Genres:
Spielfilm, Animationsfilm oder Dokumentarfilm.

Länge:
Mindestens 60 Minuten. Die Filme sollten möglichst nicht länger als 120 Minuten sein.